Nachteilsausgleich bei LRS
Kinder mit LRS haben oft Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bei LRS oder sogar einen Notenschutz. Allerdings ist dieser in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In diesem Artikel erfährst du, was der Nachteilsausgleich leisten kann und welche sinnvollen Möglichkeiten es für die Umsetzung gibt.
Dieser Artikel richtet sich an Lehrkräfte, Lerntherapeuten und Eltern gleichermaßen.
Was bedeutet Nachteilsausgleich bei LRS?
Der Nachteilsausgleich bei LRS oder Legasthenie bedeutet genau das, was der Begriff verspricht: Er soll die Nachteile, die ein Kind durch seine Lese- und Rechtschreibschwäche im Schulalltag erlebt, durch gezielte Maßnahmen ausgleichen. Ziel ist es, den Kindern gleiche Chancen zu bieten, ohne die fachlichen Anforderungen zu verändern.
Das Prinzip ist nicht nur auf LRS beschränkt. Auch in anderen Bereichen gibt es ähnliche Unterstützungen: Beispielsweise gleicht eine Brille Sehschwächen aus, oder ein Hörgerät hilft bei Hörproblemen.
Warum ist der Nachteilsausgleich bei LRS so wichtig?
Ein Nachteilsausgleich bei LRS sorgt dafür, dass Kinder trotz ihrer Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben die gleichen Chancen haben wie ihre Mitschüler. Ohne diese Unterstützung können die schulischen Leistungen eines Kindes sein tatsächliches Können oft nicht widerspiegeln – und das kann frustrierend sein, für die Kinder ebenso wie für ihre Eltern.
Mit gezielten Maßnahmen wie verlängerter Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten oder der Nutzung technischer Hilfsmittel wird sichergestellt, dass das Kind nicht für seine LRS bestraft wird. Der Nachteilsausgleich ermöglicht es, fair zu bewerten, was ein Kind wirklich kann, und gibt ihm die Möglichkeit, sich selbstbewusst weiterzuentwickeln.
Auch technische Hilfsmittel sind möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Nein, Nachteilsausgleich und Notenschutz sind nicht dasselbe – auch wenn sie oft verwechselt werden.
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Nachteilsausgleich: Hier werden die Rahmenbedingungen angepasst, beispielsweise durch zusätzliche Zeit oder den Einsatz eines Computers. Die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe bleiben jedoch gleich.
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Notenschutz: Beim Notenschutz wird ein Schritt weiter gegangen. Bestimmte Leistungen, wie die Rechtschreibung, werden gar nicht bewertet. Ziel ist es, das Kind vor demotivierenden Noten zu schützen.
Beide Maßnahmen können individuell kombiniert werden, je nach den Bedürfnissen des Kindes.
Leistungsbewertung
Hier besteht die Möglichkeit, die mündliche Leistung im Vergleich zu den schriftlichen Arbeiten höher zu werten. Auch können die individuellen Fortschritte des Schülers bewertet werden und nicht sein Stand im Vergleich zur restlichen Klasse. Des weiteren kann die Rechtschreibleistung sowohl im Fach Deutsch als auch in allen anderen Fächern unberücksichtigt bleiben. Lehrer haben bei einer anerkannten LRS einen sogenannten pädagogischen Ermessensspielraum. Wichtig ist, dass die Leistungsbewertung bei einem betroffenen Kind nicht zu Demotivation führt.
Hat ein Kind Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?
Ja, ein Kind mit diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hat in der Regel Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dieser Anspruch ist in den Schulgesetzen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Kinder mit LRS ihre schulischen Leistungen unter fairen Bedingungen erbringen können, ohne dass ihre Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben ihre Chancen beeinträchtigen.
Welche Schritte sind notwendig, um einen Nachteilsausgleich bei LRS zu beantragen?
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Diagnose: Eine fachärztliche oder psychologische Diagnose der LRS ist oft die Grundlage.
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Antragstellung: Eltern oder Erziehungsberechtigte stellen in der Regel einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Schule.
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Entscheidung durch die Schule: Die Klassenkonferenz entscheidet auf Basis der vorliegenden Unterlagen und Empfehlungen über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Nachteilsausgleich individuell angepasst wird und keine „Extrawurst“ bedeutet. Vielmehr soll er die spezifischen Herausforderungen ausgleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Kinder haben somit keinen automatischen Anspruch, doch sie können den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen, wenn eine anerkannte Diagnose vorliegt.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
In Deutschland entscheidet jedes Bundesland selbst, wie der Nachteilsausgleich bei LRS geregelt wird. Diese Eigenständigkeit führt dazu, dass Kinder in verschiedenen Regionen unter Umständen unterschiedlich behandelt werden.
Während in einem Bundesland klare Vorgaben zu den Maßnahmen existieren, können in einem anderen Spielräume für individuelle Entscheidungen bestehen. Das bedeutet, dass ein Kind, das in Bayern Nachteilsausgleich erhält, möglicherweise in einem anderen Bundesland mit anderen Voraussetzungen konfrontiert wird.
Diese Unterschiede machen es für Eltern und Lehrkräfte oft schwierig, sich zurechtzufinden. Es lohnt sich daher, die entsprechenden Verordnungen und Erlasse des jeweiligen Bundeslandes genau zu prüfen und im Gespräch mit der Schule die bestmögliche Unterstützung für das Kind zu finden.
Fazit
Der Nachteilsausgleich bei LRS ist eine zentrale Maßnahme, um Chancengleichheit im Schulalltag zu schaffen. Er hilft Kindern dabei, ihr Potenzial zu zeigen, ohne durch ihre Lese- und Rechtschreibschwäche benachteiligt zu werden. Wichtig ist eine klare Kommunikation zwischen Eltern, Lehrern und Fachkräften sowie das Verständnis für die individuellen Bedürfnisse des Kindes. So kann der Nachteilsausgleich als wertvolles Werkzeug genutzt werden, um den schulischen Alltag fairer und motivierender zu gestalten.
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