Nachteilsausgleich bei LRS – eine kurze Zusammenfassung der Bedeutung

Kinder, die an einer Lese-Rechtschreibschwäche leiden, haben Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich. Dies ist im Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15.11.2007 über die „Grundsätze der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen“ festgelegt. Aber was bedeutet dieser Beschluss nun konkret für ein betroffenes Kind? Das hängt – wie so oft in Deutschland – ganz erheblich vom Wohnort des Kindes ab, da jedes Bundesland den Nachteilsausgleich vollkommen frei ausgestalten kann.

Grundsätze zur Regelung des Nachteilsausgleichs

Natürlich gibt es in diesem Erlass Grundsätze, die alle Bundesländer anwenden sollen. Die KMK sieht im Schriftspracherwerb eine Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Berufsplanung. Aus diesem Grund sei der Erwerb der Schriftsprache zu fördern. Die Konferenz erkennt an, dass es Kinder gibt, die dabei besondere Schwierigkeiten haben. Die Kinder haben Anspruch auf Hilfsmittel, spezielle Förderung und eine besondere Bewertung. Hier kannst Du den genauen Wortlaut nachlesen.

Anwendung in den Bundesländern

Jedes Bundesland kann natürlich den Nachteilsausgleich anders ausgestalten. Die Begriffe mögen etwas verwirren, aber letztendlich ist es egal, ob ein Kind an einer Legasthenie, an einer Lese-Rechtschreibstörung oder -schwäche leidet. Ziel muss es sein, dem Kind im Rahmen seiner Möglichkeiten Zugang zur Schriftsprache zu vermitteln und es aufgrund bestehender Schwierigkeiten nicht auszugrenzen. Die KMK betont, dass Förderung vor Notenschutz stehen sollte.

Förderung bei LRS

Für eine gute Förderung bei LRS ist es wichtig, dass der individuelle Lernstand eines Kindes erhoben wird und ein individueller Lern- oder Förderplan für das betroffene Kind erstellt und dann auch in der Förderung  abgearbeitet wird. Dies kann im schulischen Rahmen passieren, wenn die Möglichkeiten dafür vorhanden sind. Bei einer starken Beeinträchtigung des Schriftspacherwerbs, wird man in der Regel eher einen Experten hinzuziehen müssen.

Nachteilsausgleich

Um den Nachteil, den Kinder durch ihre Beeinträchtigung beim Schriftspracherwerb haben, auszugleichen, sollen die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs greifen. Eine beliebte Methode ist es, den betroffenen Kindern mehr Zeit für die Bearbeitung einer Klassenarbeit zu geben. Dies ist zwar ein gut gemeinter Ansatz, der aber in der Regel nur in Kombination mit anderen Maßnahmen greift. Hierzu zählen der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln oder auch das Vorlesen der Aufgabenstellung / der Aufgabenblätter, die in größerer Schrift gedruckt sind u.v.m.

Leistungsbewertung

Hier besteht die Möglichkeit, die mündliche Leistung im Vergleich zu den schriftlichen Arbeiten höher zu werten. Auch können die individuellen Fortschritte des Schülers bewertet werden und nicht sein Stand im Vergleich zur restlichen Klasse. Des weiteren kann die Rechtschreibleistung sowohl im Fach Deutsch als auch in allen anderen Fächern unberücksichtigt bleiben. Lehrer haben bei einer anerkannten LRS einen sogenannten pädagogischen Ermessensspielraum. Wichtig ist, dass die Leistungsbewertung bei einem betroffenen Kind nicht zu Demotivation führt.

Fazit

Der Nachteilsausgleich bei LRS oder Legasthenie wird sehr unterschiedlich ausgelegt und angewendet. Mach Dich kundig. Suche dann das Gespräch mit dem Lehrer Deines Kindes und treffe mit ihm konkrete Verabredungen. Dein Kind wird davon profitieren! . . . und in diesen kostenfreien Videos erfährst Du noch mehr über das Thema Legasthenie:

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