Nachteilsausgleich bei LRS und Dyskalkulie – wenn gleiche Prüfungen nicht faire Chancen bedeuten
Stell dir vor, ein Goldfisch, ein Pinguin und ein Affe stehen vor einem Baum. „Bitte alle einmal hochklettern!“ sagt der Prüfer. Der Affe freut sich, der Goldfisch guckt ratlos – und der Pinguin? Der bleibt am Boden. Nicht, weil er faul ist. Sondern, weil die Aufgabe nicht zu ihm passt.
Diese Karikatur von Hans Traxler aus den 70er Jahren begleitet viele Menschen, die mit Kinder mit Lernstörungen beim Lernen begleiten – weil sie in einem einzigen Bild zeigt, was im Schulalltag oft schiefläuft:
Gleichbehandlung wird mit Gerechtigkeit verwechselt.
Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) erleben das täglich. Sie bekommen dieselben Aufgaben, aber oft ohne die passende Unterstützung, weil sie keinen oder keinen wirksamen Nachteilsausgleich bekommen.
Doch was bedeutet Nachteilsausgleich eigentlich – rechtlich, pädagogisch und emotional?
Was ist Nachteilsausgleich – und warum ist er so wichtig?
Der Nachteilsausgleich soll – wie der Name schon sagt – einen Nachteil ausgleichen, den ein Kind durch eine anerkannte Lernstörung im schulischen Alltag erfährt. Wichtig dabei:
👉 Es geht nicht um eine „Erleichterung“, sondern um faire Bedingungen, damit ein Kind zeigen kann, was es weiß – trotz seiner Beeinträchtigung.
Beispiele:
ein Kind bekommt mehr Zeit bei schriftlichen Arbeiten
es darf einen Lesestift oder ein Vorleseprogramm nutzen
es kann Aufgaben mündlich statt schriftlich beantworten
- beim Rechnen darf mit Material oder Taschenrechner gearbeitet werden.
Der Nachteilsausgleich ist kein Geschenk. Er ist auch kein „Entgegenkommen“.
Er ist ein notwendiges Werkzeug, um Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen – für Kinder, die andere Lernwege brauchen.
Was bedeutet Nachteilsausgleich bei LRS oder Dyskalkulie?
Der Nachteilsausgleich bei LRS oder Dyskalkulie bedeutet genau das, was der Begriff verspricht: Er soll die Nachteile, die ein Kind durch seine Lese- und Rechtschreibschwäche oder seine Dyskalkulie im Schulalltag erlebt, durch gezielte Maßnahmen ausgleichen. Ziel ist es, den Kindern gleiche Chancen zu bieten.
Das Prinzip ist nicht nur auf LRS oder Dyskalkulie beschränkt. Auch in anderen Bereichen gibt es ähnliche Unterstützungen: Beispielsweise gleicht eine Brille Sehschwächen aus, oder ein Hörgerät hilft bei Hörproblemen. Niemand käme auf die Idee zu behaupten, das seie unfair.
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Was passiert ohne Nachteilsausgleich?
Kein wirksamer Nachteilsausgleich bedeutet in vielen Fällen seelische Leid und sogar körperliche Symptome
Viele Kinder mit LRS oder Dyskalkulie lernen sehr früh etwas, das kein Kind lernen sollte:
👉 Egal, wie sehr ich mich anstrenge – es reicht nicht.
Sie üben.
Sie gehen in die Förderung.
Sie sitzen abends über den Hausaufgaben.
Und trotzdem steht unter der nächsten Klassenarbeit wieder eine schlechte Note.
Psychische Folgen, die wir ernst nehmen müssen
Studien zeigen: Rund 40–50 % der Kinder mit Lernstörungen entwickeln im Laufe ihrer Schulzeit psychosoziale oder psychosomatische Belastungen:
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wiederkehrende Bauch- und Kopfschmerzen
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Schlafprobleme, besonders vor Prüfungen
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Schulangst und Rückzug
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auffälliges Verhalten oder völlige Resignation
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ein tief verankerter negativer Selbstwert
-
depressive Symptome, Gefühle von Hilflosigkeit und Scham
Die Probleme sind nicht Folge der Legasthenie oder Dyskalkulie.
Sie sind Folge eines nicht adäquaten Umgangs mit dem Problem.
Wenn jedes Zeugnis ein Dokument des Versagens wird, beginnt ein Kind irgendwann zu glauben, dass mit ihm selbst etwas nicht stimmt.
„Ich bin dumm“ – ein Gedanke, der sich festsetzt
Kinder denken nicht in Diagnosen. Sie reagieren auf das was sie in ihrem aktuellen Lebensumfeld täglich erlebe.
Wenn sie immer wieder hören:
-
„Das müsstest du längst können.“
-
„Du hast schon wieder so viele Fehler.“
-
„Du musst einfach mehr üben.“
… dann ziehen sie ihre eigenen Schlüsse:
Nicht: Ich habe eine Lernstörung.
Sondern: Ich bin dumm. Mit mir stimmt etwas nicht. Ich kann machen, was ich will – es reicht nie.
Nachteilsausgleich gibt nicht nur faire Chancen – sondern auch Zeit zum Durchatmen
Der Nachteilsausgleich schützt nicht nur vor schlechten Noten.
Sondern vor etwas Tieferem: Vor dem Verlust des Vertrauens in sich selbst.
Er ist nicht das Ziel von Förderung, sondern die Voraussetzung dafür, dass Förderung wirken kann.
Denn ein Kind, das permanent überfordert ist, kann nicht lernen.
Erst wenn Druck genommen wird, kann Entwicklung beginnen.
Ein guter Nachteilsausgleich schafft Luft. Luft zum Denken, Luft zum Üben und Luft zum Lernen.
Wie ein guter Nachteilsausgleich gestaltet werden kann
Bei LRS:
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Zeitzuschlag
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Vorlesesoftware oder Lesestift
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mündliche statt schriftliche Abfragen
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Lückentexte oder differenzierte Diktatformen
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größere Gewichtung der mündlichen Leistung
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Laptop mit Rechtschreibkorrektur
Das sind nur einige der Möglichkeiten.
Bei Dyskalkulie:
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Nutzung des Taschenrechners (frühzeitig!)
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1×1-Tabelle, Anschauungsmaterial
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vereinfachte Aufgabenformate, visuelle Hilfen
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übersichtliches Layout, wenig Text auf viel Raum
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Gespräche über das Rechnen
Auch hier gibt es viele weitere Möglichkeiten.
Und immer gilt: Die Maßnahmen müssen individuell passen. Nicht jedes Kind braucht alles – aber jedes Kind braucht das Richtige.
Was Schulen, Lerntherapeut*innen und Eltern tun können
Schulen:
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klare Leitlinien im Kollegium entwickeln
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mit Fachleuten zusammenarbeiten
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mutig im pädagogischen Ermessensspielraum handeln
Lerntherapeut*innen:
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Lernfortschritte sichtbar machen
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schulische Maßnahmen mitgestalten
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Eltern beraten und stärken
Eltern:
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beharrlich bleiben im Dialog mit der Schule
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Gutachten einreichen und auf Umsetzung bestehen
-
wissen: Es geht nicht um eine Extrawurst – sondern um Gerechtigkeit.
Dabei sollten wir immer an den Goldfisch von oben denken und uns fragen:
Wie sähe Schule aus, wenn sie jedem Kind zutraut, auf seine Weise stark zu sein?
Der Goldfisch hätte dann wahrscheinlich einen Aufzug und das Kind mit der Lesestörung einen Lesestift.
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