Nachteilsausgleich in der Schule – was Kindern wirklich hilft!

Kinder mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben brauchen einen Nachteilsausgleich.

Nachteilsausgleich in der Schule – eine heikle Angelegenheit. Wenn du Kinder mit LRS bzw. Legasthenie begleitest, kennst du die Spannungen zwischen Schule und Elternhaus vermutlich gut. Mal wird gar nichts gewährt, mal nur eine Zeitzugabe – die dem Kind im entscheidenden Moment aber kaum etwas bringt: Die anderen sind fertig, in der Klasse wird es unruhig und die Konzentration lässt nach.

Damit ein Nachteilsausgleich wirklich greift, kommt es auf zwei Dinge an: die richtige Ausgestaltung – und darauf, dass das Kind ihn auch nutzen kann. Genau darum geht es in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis
  1. Nachteilsausgleich in der Schule – was bedeutet das eigentlich?
  2. Beispiel Lesestörung
  3. Das sagt die KMK dazu
  4. Fragen und Antworten
  5. Ein Nachteilsausgleich muss eingeübt werden
  6. Nachteilsausgleich – unfair gegenüber anderen Schülern?
  7. Aber in der Klassenarbeit …
  8. Beispiel Rechtschreibstörung

Nachteilsausgleich in der Schule – was bedeutet das eigentlich?

Ein Kind hat eine Teilleistungsstörung wie LRS/Legasthenie. Der Nachteilsausgleich ist dabei nicht dasselbe wie Notenschutz. Er bedeutet im wörtlichen Sinne, dass man dem Kind Hilfen anbietet, die diesen Nachteil ausgleichen.

Aber – und das ist der entscheidende Faktor – nicht nur in den Klassenarbeiten. Ein Nachteilsausgleich muss so ausgestaltet sein, dass ein Kind trotz seines „Nachteils“ alle Unterrichtsinhalte erarbeiten kann.

Beispiel Lesestörung

Ein Kind mit einer schweren Lesestörung kann Unterrichtsinhalte, die in Textform dargeboten werden, nicht oder nur sehr schlecht aufnehmen. Wird jetzt ein Nachteilsausgleich in Form einer Zeitzugabe bei der Klassenarbeit gewährt, hilft das bedingt bis gar nicht.

Wichtig ist zunächst, dass das Kind alle Unterrichtsinhalte mitbekommt – in Heimat- und Sachunterricht, Bio, Mathe und so weiter. Wie lässt sich das gewährleisten? Sicher nicht dadurch, dass man das Kind mühselig alle Texte entziffern lässt.

Hier lohnt es sich, zwei Dinge klar zu unterscheiden: Das Kind hat eine Lesestörung und bekommt dafür eine Förderung oder ein Training – von dir, von der Schule oder in einem externen Institut. Diese Förderung arbeitet an der Verbesserung der Lesefähigkeit und trainiert Lesen auf genau der Ebene, auf der das Kind gerade steht. Das ist wichtig und richtig.

Andere Fächer eignen sich dafür aber nicht. Im Bio-Unterricht geht es um Biologie, im Sachunterricht vielleicht gerade um den Igel im Herbst, und in Geschichte darum, wie die Steinzeitmenschen gelebt haben. Dieses Wissen kann ein Kind mit einer schweren Lesestörung weder gut aus dem Schulbuch entnehmen, noch eignet sich der Inhalt dazu, den Leseprozess zu verbessern.

Das sagt die KMK dazu

Genau hier greift nach Ansicht der KMK-Konferenz der Nachteilsausgleich in der Schule.

Als Maßnahmen sind denkbar:

  • Ausweitung der Arbeitszeit, z. B. bei Klassenarbeiten,
  • Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (z. B. Audiohilfen und Computer),
  • Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (z. B. Lesepfeil, größere Schrift, optisch klar strukturierte Tafelbilder und Arbeitsblätter).

Die Kultusminister machen damit deutlich: Nachteilsausgleich bedeutet mehr als Zeitzugabe. Sinnvoll können Hörbücher und Vorleseprogramme sein, die dem Kind die Inhalte vorlesen. Alles, was hilft, dass das Kind den Unterrichtsstoff aufnehmen und durchdringen kann, ist sinnvoll.

Manche Kinder bleiben aufgrund einer schweren Lesestörung in ihrer Leseentwicklung stecken. Das ist aber kein Grund, sie von Wissen auszuschließen oder eine Förderschule in Erwägung zu ziehen.

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?

Der Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, unter denen ein Kind seine Leistung zeigt (z. B. mehr Zeit, technische Hilfsmittel, mündlich statt schriftlich) – die Leistung selbst wird voll gewertet. Beim Notenschutz fließen bestimmte Leistungen, etwa die Rechtschreibung, nicht in die Note ein.

Ist ein Nachteilsausgleich unfair gegenüber den anderen Kindern?

Nein. Er schafft faire Bedingungen – so wie eine Brille eine Sehschwäche ausgleicht. Die Aufgabe bleibt gleich schwer, und bewertet wird am Ende dieselbe Leistung.

Reicht es, einen Nachteilsausgleich zu beantragen und gewähren zu lassen?

Nein. Ein Nachteilsausgleich wirkt nur, wenn das Kind gelernt hat, ihn zu nutzen, und wenn er zwischen Schule, Elternhaus und Förderung abgestimmt ist. Sonst bleibt er auf dem Papier.

Ein Nachteilsausgleich muss eingeübt werden

Und hier kommt ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Ein Hilfsmittel oder eine Maßnahme zu gewähren, ist nur der erste Schritt. Genauso wichtig ist, dass das Kind lernt, damit umzugehen.

Ich habe das selbst erlebt: Nach einem Handbruch war ich eine Zeit lang auf eine ganze Reihe technischer Hilfsmittel angewiesen. Und ich habe schnell gemerkt – so ein Hilfsmittel nimmt einem die Arbeit nicht einfach ab. Man muss seine Abläufe erst darauf umstellen, neu sortieren und das Ganze üben, bis es wirklich rundläuft. Anfangs kostet das sogar mehr Zeit und Nerven, nicht weniger.

Genauso ist es bei den Kindern, die wir begleiten. Ein Lesestift oder ein Vorleseprogramm hilft nur, wenn das Kind sicher damit arbeiten kann. Ein Laptop mit Rechtschreibkorrektur entfaltet seinen Nutzen erst, wenn das Kind weiß, wie es ihn einsetzt.

Und selbst eine scheinbar simple Zeitzugabe will koordiniert sein: Wann beginnt die Mehrzeit, wo macht das Kind weiter, wie teilt es sich die zusätzliche Zeit ein, ohne dass die Konzentration vorher abreißt? Das muss mit dem Kind besprochen und geübt werden – und es muss zwischen Schule, Elternhaus und Förderung abgestimmt sein. Sonst bleibt der Nachteilsausgleich auf dem Papier stehen und verpufft im Schulalltag.

Mein Rat aus der Praxis: Plane die Einführung eines Hilfsmittels oder einer Maßnahme genauso bewusst wie die Förderung selbst. Erst wenn das Kind das Werkzeug beherrscht, kann es ihm in der entscheidenden Situation wirklich helfen.

Nachteilsausgleich – unfair gegenüber anderen Schülern?

Dieses Argument hört man in der Praxis immer wieder – und es irritiert mich am meisten. Wenn jemand eine Brille, ein Hörgerät oder eine andere Unterstützung braucht, ist das ja auch nicht unfair. Im Geschichtsunterricht etwa geht es darum, den Steinzeitmenschen in seiner Zeit zu sehen oder die Auswirkungen der Weimarer Republik auf Europa zu verstehen. Für diese Inhalte ist die Darbietungsform nebensächlich. Wichtig ist, dass das Kind die Inhalte aufnimmt, durchdringt, anwendet und seine Schlüsse daraus zieht.

Wenn dem Kind das gelingt, hat es das Klassenziel in diesem Fach erreicht.

Aber in der Klassenarbeit …

Da sind wir wieder am Anfang. Ein Kind mit einer Lesestörung, das gelernt hat, sich einen Text mit technischen Hilfsmitteln zu erschließen, kann in der Klassenarbeit nur bestehen, wenn es diese Hilfsmittel auch dort benutzen darf – und sicher damit umgehen kann.

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Beispiel Rechtschreibstörung

Gibt es einen Notenschutz – prima. Aber der gilt oft nicht für immer.

Bekommt ein Kind dagegen nur einen Nachteilsausgleich, sammelt es trotz fleißigen Übens oft ein Misserfolgserlebnis nach dem anderen. Dann lohnt es sich, genau zu überlegen, wie dieser Nachteilsausgleich aussehen soll. Möglich ist zum Beispiel:

  • mehr Zeit bei schriftlichen Arbeiten,
  • dass besonders schwierige Wörter von der Wertung ausgenommen werden,
  • dass nur die Wörter gewertet werden, die das Kind in der Förderung oder Therapie schon bearbeitet hat.

Gerade der letzte Punkt ist eine elegante Lösung: Ein Blick in die Lernstandsanalyse zeigt, wo das Kind gerade steht. Den doppelten Konsonanten habt ihr zum Beispiel schon erarbeitet, und das Kind setzt ihn sicher um – dann wird er gewertet. Was aus förderdiagnostischer Sicht noch nicht an der Reihe war, bleibt zunächst außen vor. So bewertet die Schule nur das, was das Kind wirklich schon kann.

Es gibt noch eine zweite Seite: Aus Angst vor schwierigen Wörtern schreiben viele Kinder mit Rechtschreibproblemen extrem kurz und knapp und greifen nur zu einfachen Wörtern. Ihre Ausdrucksfähigkeit leidet – und das ist jammerschade. Hier kann der Nachteilsausgleich darin bestehen, dass die Rechtschreibung sehr zurückhaltend gewertet wird und dass ihr gemeinsam vereinbart: Das Kind traut sich, auch neue und unsichere Wörter einzusetzen, und darf bis zu einer bestimmten Anzahl schwieriger Wörter selbst anstreichen. Diese angestrichenen Wörter werden dann nicht gewertet. So wächst der schriftliche Wortschatz, statt zu verkümmern.

Welche Variante passt, schaut ihr euch am besten gemeinsam an – und wie bei jedem Nachteilsausgleich gilt: Auch diese Vereinbarungen muss man mit dem Kind einüben, damit sie im Schulalltag wirklich tragen.

Petra Rodenberg

Petra Rodenberg

Ich bin Bildungswissenschaftlerin, Lerntherapeutin (M.A.), Lifecoach und Heilpraktikerin. Seit über 15 Jahren begleite ich Kinder mit Lern- und Rechenschwierigkeiten und bilde Lerncoaches sowie Legasthenie- und Dyskalkulietrainer:innen aus. Ich bin überzeugt: Ein gut informierter Erwachsener kann das Leben eines betroffenen Kindes grundlegend verändern. Deshalb blogge ich seit fast zehn Jahren und halte Vorträge, um mein Wissen weiterzugeben und Mut zu machen.

2 Kommentare

  1. Ich und eine Klassenkameradin arbeite an einem Schul-Projekt, in welchem es um Anomalien im Lernverhalten geht. Daher interessiert uns auch das Thema Nachteilsausgleich. Der Text hat uns daher weiter geholfen. Wir stellen uns jedoch die Frage welche Macken der Nachteilsausgleich hat und welche Lösungsansätze es für diese gibt. Falls sie dazu etwas wissen?

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